Welche Schulden bleiben auch nach der Privatinsolvenz erhalten?

Welche Schulden bleiben auch nach der Privatinsolvenz erhalten?

Die Privatinsolvenz gilt als die Lösung aller Probleme – zumindest der, die sich um die eigene Verschuldung drehen. Allerdings ist es landläufig ein Irrglaube, dass mit der Privatinsolvenz sämtliche Schulden tatsächlich vom Radar verschwunden und für immer gelöscht sind. Auch nach Ablauf der Zeit bleiben bestimmte Schulden nach der Privatinsolvenz erhalten.

Welche Schulden werden im Rahmen der Privatinsolvenz getilgt?

Der Begriff der Restschuldbefreiung legt nahe, dass alle restlichen Schulden nach Ablauf der Insolvenzzeit tatsächlich getilgt sind. Dies gilt tatsächlich auch für einen Großteil der Schulden. Der Ablauf folgt klaren Regeln: Der Schuldner muss sich während der Wohnverhaltensphase darum bemühen, Einkommen zu generieren, den pfändbaren Teil nach der Pfändungstabelle abzugeben und ist nach sechs Jahren schuldenfrei. Dies gilt zum Beispiel für sämtliche Schulden, die durch nicht gezahlte Telefonrechnungen oder Bestellungen aus dem Versandhaus entstanden sind. Aber: Es gibt Ausnahmen, bei denen die Restschuldbefreiung nicht so einfach anzuwenden ist.

Diese Schulden sind von der Restschutzbefreiung ausgenommen

Die Privatinsolvenz soll die Forderungen von Insolvenzgläubigern beseitigen. Allerdings gibt es auch Forderungen, die von der Restschuldbefreiung ausgenommen sind. Dies gilt dann, wenn eine „unerlaubte Handlung“ festgestellt wurde.

Schulden aus vorsätzlich begangenen (strafbaren oder unerlaubten) Handlungen

Werden Schulden vorsätzlich gemacht, dann sind sie von der Restschuldbefreiung ausgenommen. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn ein Schuldner Waren im Internet bestellt hat, obwohl er schon bei der Bestellung wusste, dass er sie nicht bezahlen kann. Auch beim Abschluss von Kreditverträgen wird genau geprüft, ob dem Schuldner schon zum Vertragsschluss klar war, dass er die monatlichen Raten nicht bedienen kann. Auch wenn Wohnmietverträge schon mit dem Wissen geschlossen werden, dass die monatlichen Mieten das eigene Einkommen übersteigen, werden die daraus entstandenen Schulden nicht im Rahmen der Privatinsolvenz getilgt.

Vorsätzlich nicht gewährter Unterhalt ist von der Restschuldbefreiung ausgenommen

Ausstehende Unterhaltsforderungen können grundsätzlich im Rahmen der Restschuldbefreiung getilgt werden. Eine Ausnahme besteht dann, wenn diese Zahlungen vorsätzlich nicht geleistet wurden. Dieser Fall tritt dann ein, wenn ein Elternteil beispielsweise für ein gemeinsames Kind Unterhalt zahlen muss und dies trotz vorhandener Bonität nicht getan hat. Auf diese Weise entstandene Schulden werden auch im Rahmen der Privatinsolvenz nicht getilgt.

Steuerschulden bleiben auch nach der Privatinsolvenz erhalten

Wurde der Schuldner rechtskräftig wegen einer Steuerstraftat beispielsweise wegen Steuerhinterziehung verurteilt, dann werden ihm diese Schulden nicht erlassen. Verbindlichkeiten aus einem Steuerschuldverhältnis sind von der Restschuldbefreiung ausgeschlossen.

Geldstrafen und Bußgelder werden nicht erlassen

Wurden dem Schuldner per Gericht Geldstrafen oder Ordnungsgelder auferlegt (beispielsweise als Nebenfolgen einer Straftat) muss er diese Schulden auch nach überstandener Privatinsolvenz weiterzahlen.

Forderungen müssen von den Gläubigern angemeldet werden

Damit die Schulden auch nach der Privatinsolvenz weiterbestehen, müssen die Gläubiger sie geltend machen. Das bedeutet, sie müssen in der Insolvenztabelle des betroffenen Schuldners angemeldet werden. Zudem muss der Gläubiger glaubhaft darlegen, dass das Merkmal der unerlaubten Handlung vorliegt. Der Schuldner wird vom Gericht über einen solchen Eintrag informiert.

Es ist in diesem Fall dringend anzuraten, dass der Schuldner einen insolvenzrechtlich versierten Rechtsanwalt kontaktiert, um die Erfolgsaussichten eines Widerspruchs zu klären. Dies ist an bestimmte Fristen gebunden. Lässt der Gläubiger die Frist verstreichen, dann wird die Forderung automatisch als Merkmal der unerlaubten Handlung festgestellt und die Schulden werden aus der Privatinsolvenz herausgenommen.

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