Treuhänder

Treuhänder

Der Treuhänder ist grundsätzlich eine Person, die stellvertretend für eine andere Person bestimmte Aufgaben wahrnimmt. Der Unterschied zu einem normalen Stellvertreter besteht darin, dass er im eigenen Namen für eine andere Person handelt. Früher kam ihm im Insolvenzverfahren eine eigenständige Bedeutung zu. Heute sind Treuhänder und Insolvenzverwalter dieselbe Person. Stattdessen gibt es den Treuhänder jedoch noch in verschiedenen anderen Bereichen, beispielsweise im Versicherungsrecht.

Treuhänder

Treuhänder im Insolvenzverfahren

Bis zu einer Gesetzesänderung im Jahr 2014 gab es neben dem Insolvenzverwalter einen Treuhänder im Insolvenzrecht. Er kam hauptsächlich in einem Verbraucherinsolvenzverfahren zum Einsatz und besaß weniger weitreichende Befugnisse als der Insolvenzverwalter. Beispielsweise durfte er keine Gegenstände des Schuldners verwerten, die mit Absonderungsrechten wie etwa einem Pfandrecht belastet sind.

Nach der Gesetzesänderung betreut auch bei einem Verbraucherinsolvenzverfahren ein Insolvenzverwalter das Vermögen des Schuldners. Zwar ist im Gesetz noch an vielen Stellen von dieser Art Stellvertreter die Rede. Hier ist jedoch ein normaler Insolvenzverwalter gemeint. Unterschiede gibt es nicht mehr.

Treuhänder in anderen Bereichen

Neben dem Insolvenzrecht gibt es jedoch in anderen Bereichen noch echte Treuhänder. Hierbei ist es möglich, dass zwei Parteien einen sogenannten Treuhandvertrag schließen. Dabei ist einer der Vertragspartner etwa verpflichtet, das Vermögen der anderen Person in dessen Interesse zu betreuen. Oft ist ein Treuhänder auch im Gesetz vorgeschrieben. Dies ist etwa bei Versicherungen der Fall. Hier kümmern er sich unter anderem um Pensionskassen oder entscheiden über Prämienänderungen bei einer Lebensversicherung.

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