Vermögensauskunft: Häufigkeit der Abgabe

Vermögensauskunft: Häufigkeit der Abgabe

Bei der Abgabe der Vermögensauskunft handelt es sich um eine Zwangsvollstreckungsmaßnahme, bei welcher der Schuldner verpflichtet ist, detaillierte Fragen zu seinen Vermögensverhältnissen zu beantworten. Die Vermögensauskunft ist in der Regel nur aller zwei Jahre zulässig. Rechtsgrundlage hierfür ist § 802d Abs. 1 S. 1 der Zivilprozessordnung (ZPO).

Vermögensauskunft

Ausnahmen von der allgemeinen Frist für Abgabe Vermögensauskunft

Unter bestimmten Umständen ist eine erneute Vermögensauskunft bereits vor dem Ablauf von zwei Jahren möglich, wobei der Gläubiger bestimmte Tatsachen nachzuweisen hat, die auf wesentlich veränderte Vermögensverhältnisse des Schuldners hindeuten. Dies ergibt sich aus § 802d Abs. 1 S. 1 ZPO. Ein zweifelsfreier Nachweis ist dabei nicht erforderlich. Dass eine veränderte Vermögenssituation aufgrund der Beweise des Gläubigers sehr wahrscheinlich ist, reicht aus. Grundlage hierfür ist eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 11.09.2003, Az.: IX ZB 37/03.

Welche Beweise erforderlich sind, kommt auf die jeweilige Situation an. Behauptet der Gläubiger beispielsweise, dass der Schuldner eine neue Arbeit hat, kommt als Beweis eine Entgeltabrechnung des Schuldners in Betracht.

Voraussetzungen der Abgabe einer Vermögensauskunft

Wie bei allen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ist die Abnahme einer Vermögensauskunft nur möglich, wenn ein vollstreckbarer Titel vorliegt. Dies ist beispielsweise ein gerichtlicher Beschluss über das Bestehen der Forderung des Gläubigers oder eine vollstreckbare Urkunde. Gemäß § 802a Abs. 2 Nr. 2 ZPO ist für die Vermögensauskunft außerdem ein entsprechender Antrag des Gläubigers erforderlich. Für die Abnahme der Vermögensauskunft ist der Gerichtsvollzieher zuständig.

Unkomplizierte Wege aus der Schuldenfalle

Herr Engel beantwortet Ihnen gerne alle Fragen rund um das Thema Schulden und schlägt Ihnen einfache Lösungswege vor. Er arbeitet dabei weder als Rechtsanwalt, noch führt er Rechtsberatungen durch.

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