Außergerichtlicher Einigungsversuch

Außergerichtlicher Einigungsversuch

Bei einem außergerichtlichen Einigungsversuch versuchen sich Gläubiger und Schuldner auf einen Abbau der Schulden zu einigen. Hierbei handelt es sich um eine private Übereinkunft, an der kein Gericht beteiligt ist. Gemäß § 305 Abs. 1 Nr. 1 der Insolvenzordnung (InsO) ist ein erfolgloser außergerichtlicher Einigungsversuch Voraussetzung für das Eröffnen des Insolvenzverfahrens. Oft geschieht der Versuch mithilfe von einem Anwalt oder einer Schuldenberatungsstelle.

Vorteile

Gelingt der Versuch, ist es möglich, dass sich der Schuldner teilweise oder komplett von seinen Schulden befreit. Je nachdem ist eine mehrere Jahre dauernde Insolvenz auf diesem Weg vermeidbar. Ohne Insolvenz kommt es auch nicht zu einem entsprechenden Eintrag bei der Schufa. Für den Gläubiger ist der Versuch ebenfalls attraktiv. Er ist auf diesem Weg eher imstande seine Forderungen geltend zu machen, als bei einem Insolvenzverfahren. Darüber hinaus sparen beide Seiten Gerichtskosten und weitere Kosten, beispielsweise für einen Treuhänder.

Ablauf des Versuchs

Der Einigungsversuch beginnt mit dem Ermitteln aller Gläubiger. Nur so ist es möglich, sich einen Überblick über alle Forderungen inklusive eventueller Zinsen zu verschaffen. Anschließend bietet sich das Erstellen einer Übersicht an. Diese enthält beispielsweise jeweils Name und Anschrift der Gläubiger, die Höhe der Forderung und weitere Informationen. Danach gilt es, alle monatlichen Ausgaben und Einnahmen des Schuldners aufzulisten. Hierdurch ist bestimmbar, wie viel Geld monatlich für das Tilgen der Schulden übrig bleibt.

Schuldenbereinigungsplan

Einigen sich Gläubiger und Schuldner auf einen Schuldenabbau, erstellen sie einen sogenannten Schuldenbereinigungsplan. Hierbei handelt es sich um eine Art Vertrag zwischen dem Gläubiger und dem Schuldner. Dabei verpflichtet sich der Schuldner, seine Schulden auf eine bestimmte Art und Weise abzutragen. Je nach Schuldner kommen hier von einer Einmalzahlung bis zu einer Ratenzahlung mit Zinsen verschiedene Varianten infrage. Der Gläubiger verpflichtet sich hingegen dazu, auf Zwangsvollstreckungsmaßnahmen zu verzichten.

Gibt es mehrere Gläubiger, ist es notwendig, dass alle dem Schuldenbereinigungsplan zustimmen.

Unkomplizierte Hilfe bei Schulden

Herr Engel berät Sie gern bei einem außergerichtlichen Einigungsversuch. Daneben bietet er schnelle Hilfe an, um den durch die Schulden entstandenen Folgen entgegenzuwirken. Sein Wissen beruht hierbei auf umfangreichen Erfahrungen. Herr Engel ist kein Rechtsanwalt und bietet auch keine Rechtsberatung an.

Helfen Sie auch anderen und teilen den Inhalt:

Neue Beiträge

Weg-Adresse