Insolvenzgericht

Insolvenzgericht

Das Insolvenzgericht ist für die Durchführung des Insolvenzverfahren zuständig.

Zuständiges Gericht

Das Amtsgericht, in dessen Bezirk ein Landgericht seinen Sitz hat, ist automatisch auch Insolvenzgericht. Dies ergibt sich aus § 2 Abs. 1 der Insolvenzordnung (InsO). Befinden sich etwa in einer Stadt ein Amts- und ein Landgericht, ist das Amtsgericht dort auch Insolvenzgericht.

Für den Schuldner zuständig ist das Gericht, in dessen Bereich er seinen allgemeinen Gerichtsstand hat. Dies ist beispielsweise der Wohnort des Schuldners. Rechtsgrundlage hierfür ist § 3 InsO.

Aufgaben der Insolvenzgerichts im Rahmen der Insolvenz

Das Insolvenzgericht hat bezüglich einer Insolvenz viele verschiedene Aufgaben.

Es prüft zunächst den Antrag auf Insolvenz. Daraufhin eröffnet es die Insolvenz oder weist den Antrag zurück. Bei der Eröffnung ernennt das Gericht gemäß § 27 Abs. 1 InsO auch einen Insolvenzverwalter.

Bereits vor einer Entscheidung über den Antrag ist das Gericht jedoch befugt, vorläufige Maßnahmen zu treffen. So setzt es gemäß § 21 InsO beispielsweise einen vorläufigen Insolvenzverwalter oder einen vorläufigen Gläubigerausschuss ein.

Nach Eröffnung der Insolvenz beruft das Gericht die sogenannte Gläubigerversammlung ein. Diese setzt sich unter anderem aus den Insolvenzgläubigern zusammen und trifft wichtige Entscheidungen im Verfahren. Rechtsgrundlage hierfür ist § 74 Abs. 1 InsO.

Insolvenzgericht

Daneben obliegt dem Insolvenzgericht auch die Aufsicht des Insolvenzverwalters. Dieser hat dem Gericht auf Verlangen einzelne Auskünfte zu geben oder einen Bericht über den Sachstand abzuliefern. Kommt der Insolvenzverwalter seinen Aufgaben nicht nach, ist das Insolvenzgericht außerdem dazu befugt, ein Zwangsgeld gegen ihn festzusetzen. Dies ist in § 58 InsO geregelt.

Auch für das gerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren ist das Insolvenzgericht zuständig. Hierbei versucht das Gericht, eine Einigung mit den Gläubigern zu erzielen und die Schulden planmäßig abzubauen. Bei einer Verbraucherinsolvenz findet zunächst ein Außergerichtlicher Einigungsversuch statt. Dabei versucht der Schuldner bereits vor der Insolvenz mit den Gläubigern einen Kompromiss auszuhandeln.

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